Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von Hausverlosung
Das Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 09.02.2009 das Verbot für die Hausverlosung in einem Münchner Vorort mit Verweis auf den bundesweit geltenden Glückspielstaatsvertrag bestätigt - zuvor wurde die Hausverlosung durch die Regierung Oberfranken untersagt (vgl. Hausverlosung untersagt). Der Antrag, die Verlosung bis zur letztinstandlichen Entscheidung fortsetzen zu dürfen, wurde von dem Verwaltungsgericht untersagt. Damit darf die Verlosung bis auf weiteres nicht fortgesetzt werden. Nun kann der Veranstalter der Hausverlosung eine Beschwerde gegen den Beschluß beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Sollte er dort “grünes Licht” bekommen, könnte die Hausverlosung fortgeführt werden. Fraglich ist nun, was denn mit dem Geld, das bereits viele Teilnehmer für die Lose bezahlt haben, passiert.
[...] in den letzten Monaten eine Reihe von Gerichten in Deutschland Hausverlosungen gestoppt haben (z.B. hier), wurde es recht ruhig um die Verlosungen. Lediglich im Ausland wurden einige Verlosungen [...]