Deutsche Teilnehmer an Hausverlosung machen sich evtl. strafbar
Nach deutschen Recht ist die Teilnahme an einem verbotene Glückspiel nicht erlaubt und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten bedroht (§ 285 dStGb). Sollten die Gerichte Hausverlosungen in Deutschland als “verbotenes Glückspiel” ansehen, würde dies auf die Teilnehmer von Hausverlosungen zutreffen - fraglich ist allerdings, ob dies “nur” für Hausverlosungen in Deutschland gilt, oder auch für die Teilnahme eines Deutschen bei einer Hausverlosung in Österreich.
Zudem hat ein verbotenes Glückspiel auch zivilrechtliche Folgen: Der gesamte Spielvertrag könnte als unwirksam angesehen werden.