Weitere Hürden bei einer Hausverlosung

Anscheinend hat die Bezirksregierung Düsseldorf eine Unterlassungsklage gegen eine Hausverlosung in Thailand erlassen. Obwohl das zu verlosende Objekt in Thailand liegt und anscheinend der “Verloser” seinen Hauptwohnsitz in Thailand hat, wird gefordert, die Internetseite komplett einzustellen. Die Unterlassungsklage basiert auf der Verwendung eines deutschen Providers für die Domain und damit die Möglichkeit, die Internetseite in Nordrhein-Westfalen zu besuchen. Die Frage ist nun, ob ausschließlich die Verwendung des deutschen Providers (was sich ja sehr leicht ändern lassen würde) oder eventuell sogar das Angebot in der deutschen Sprache selbst von den Juristen kritisch gesehen wird - allerdings stellt sich dann nun das Problem, dass ja bei den österreichischen Kollegen eine private Hausverlousgen (bei Berücksichtigung einiger wesentlicher Punkte) in deutscher Sprache durchführt werden kann. Interessante Fragestellungen, die sich hier auftun …

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