Nach deutschen Recht ist die Teilnahme an einem verbotene Glückspiel nicht erlaubt und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten bedroht (§ 285 dStGb). Sollten die Gerichte Hausverlosungen in Deutschland als “verbotenes Glückspiel” ansehen, würde dies auf die Teilnehmer von Hausverlosungen zutreffen - fraglich ist allerdings, ob dies “nur” für Hausverlosungen in Deutschland gilt, oder auch für die Teilnahme eines Deutschen bei einer Hausverlosung in Österreich.
Zudem hat ein verbotenes Glückspiel auch zivilrechtliche Folgen: Der gesamte Spielvertrag könnte als unwirksam angesehen werden.
Februar 24th, 2009 | Posted in Allgemeines | No Comments
Anscheinend hat die Bezirksregierung Düsseldorf eine Unterlassungsklage gegen eine Hausverlosung in Thailand erlassen. Obwohl das zu verlosende Objekt in Thailand liegt und anscheinend der “Verloser” seinen Hauptwohnsitz in Thailand hat, wird gefordert, die Internetseite komplett einzustellen. Die Unterlassungsklage basiert auf der Verwendung eines deutschen Providers für die Domain und damit die Möglichkeit, die Internetseite in Nordrhein-Westfalen zu besuchen. Die Frage ist nun, ob ausschließlich die Verwendung des deutschen Providers (was sich ja sehr leicht ändern lassen würde) oder eventuell sogar das Angebot in der deutschen Sprache selbst von den Juristen kritisch gesehen wird - allerdings stellt sich dann nun das Problem, dass ja bei den österreichischen Kollegen eine private Hausverlousgen (bei Berücksichtigung einiger wesentlicher Punkte) in deutscher Sprache durchführt werden kann. Interessante Fragestellungen, die sich hier auftun …
Februar 24th, 2009 | Posted in Allgemeines | No Comments
Das Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 09.02.2009 das Verbot für die Hausverlosung in einem Münchner Vorort mit Verweis auf den bundesweit geltenden Glückspielstaatsvertrag bestätigt - zuvor wurde die Hausverlosung durch die Regierung Oberfranken untersagt (vgl. Hausverlosung untersagt). Der Antrag, die Verlosung bis zur letztinstandlichen Entscheidung fortsetzen zu dürfen, wurde von dem Verwaltungsgericht untersagt. Damit darf die Verlosung bis auf weiteres nicht fortgesetzt werden. Nun kann der Veranstalter der Hausverlosung eine Beschwerde gegen den Beschluß beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Sollte er dort “grünes Licht” bekommen, könnte die Hausverlosung fortgeführt werden. Fraglich ist nun, was denn mit dem Geld, das bereits viele Teilnehmer für die Lose bezahlt haben, passiert.
Februar 11th, 2009 | Posted in Allgemeines | 1 Comment
Jetzt startet die nächste Hausverlosung, bei der die Teilnehmer eigentlich mit Ihrer Überweisung von 99 Euro eine Übernachtung buchen, jedoch zusätzlich kostenlos an der Hausverlosung eines 650qm Anwesens mit mehreren Wohnungen und Restaurantbetrieb teilnehmen. Dabei zählt die Überweisung der 99 Euro für die Buchung der Übernachtung automatisch als Teilnahme für die Verlosung. Insgesamt sollen bis zu 9.999 “Hotelübernachtungen” verkauft werden. In Deutschland ist einer deartige Koppelung von einem Gewinnspiel an den Kauf eines Produktes (in diesem Fall einer Übernachtung) aufgrund des Kopplungsverbotes juristisch nicht trivial. Zum Angebot: www.hausverlosung- grossglockner.at.
Februar 3rd, 2009 | Posted in Allgemeines | No Comments
Zur Verlosung kommt eine 2 Zimmer Penthouse-Wohnung mit Terrasse und Tiefgaragenplatz im La Torre Golf Resort. Wie funktioniert es: Sie erwerben für 70 Euro einen Übernachtungsgutschein im Wert von 100 Euro, der Ihnen ermöglicht, bis Ende 2010 eine Nacht in einem Polaris World Golf Resort zu verbringen. Unter allen “Gutscheinbesitzern” wird dann am 09.09.09 die 2 Zimmer Penthousewohnung verlost. Weitere Informationen zu der Penthouse Verloung unter penthouseverlosung.eu
Januar 30th, 2009 | Posted in Allgemeines | No Comments