Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von Hausverlosung
Das Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 09.02.2009 das Verbot für die Hausverlosung in einem Münchner Vorort mit Verweis auf den bundesweit geltenden Glückspielstaatsvertrag bestätigt - zuvor wurde die Hausverlosung durch die Regierung Oberfranken untersagt (vgl. Hausverlosung untersagt). Der Antrag, die Verlosung bis zur letztinstandlichen Entscheidung fortsetzen zu dürfen, wurde von dem Verwaltungsgericht untersagt. Damit [...]