Deutsche Teilnehmer an Hausverlosung machen sich evtl. strafbar
Nach deutschen Recht ist die Teilnahme an einem verbotene Glückspiel nicht erlaubt und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten bedroht (§ 285 dStGb). Sollten die Gerichte Hausverlosungen in Deutschland als “verbotenes Glückspiel” ansehen, würde dies auf die Teilnehmer von Hausverlosungen zutreffen - fraglich ist allerdings, ob dies “nur” für Hausverlosungen in Deutschland [...]